Der Investitionsprozess beginnt mit kostenfreien, intensiven Beratungsgesprächen rund um das Thema der steuerlich geförderten, denkmalgeschützten Immobilie. Dies geschieht auf Wunsch durch Ihre ISIHOME Beraterin oder einen durch ISIHOME akkreditierten Berater. In drei bis vier persönlichen Terminen werden alle finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen erläutert und wir analysieren mit Ihnen gemeinsam, inwiefern ein ISIHOME Denkmal-Unikat für Sie geeignet ist. Außerdem werden die in Frage kommenden Objekte besichtigt. Im Ergebnis wissen Sie konkret, wie sich eine solche Investition auf Ihre persönlichen Finanzen auswirkt. Zur Anpassung auf Ihre individuelle, steuerliche Situation empfehlen wir eine zusätzliche Beratung durch Ihren Steuerberater.
Jetzt können Sie Ihre Traumwohnung schriftlich bei uns reservieren. Nachdem wir Sie auch in der Finanzierung Ihres Vorhabens unterstützt haben und eine verbindliche Finanzierungszusage einer Bank vorliegt, treffen wir alle Maßnahmen zum Erwerb der ausgewählten Immobilie/Eigentumswohnung. Der Kauf selbst wird durch einen Notar begleitet und der Vertrag wird offiziell beurkundet. Der Kauf der Immobilie erfolgt vor Start des Sanierungsprozesses, denn nur so ist es möglich, die erhöhte Abschreibung gem. §7i EStG oder §7h EStG über 12 Jahre zu nutzen. Unsere Verpflichtung zur vertragsgemäßen Sanierung entsprechend Teilungserklärung, Baubeschreibung und Plänen wird im Notarvertrag festgehalten.
Der Bau bzw. die Sanierung des Projekts erfolgen nach der Veräußerung aller Einheiten. Um alle Erwerber während des Sanierungsvorgangs zu schützen, erfolgt die Zahlung des Immobilienkaufpreises Zug um Zug nach dem tatsächlichen Bau- und Sanierungsfortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung. Die Sanierungsarbeiten werden ausschließlich durch qualifizierte Handwerksmeister mit viel Erfahrung durchgeführt. Einige der anspruchsvollsten Sanierungsarbeiten erledigen verbundene Handwerksbetriebe mit außergewöhnlichen Qualitätsstandards. Über den Verlauf der Arbeiten werden Sie kontinuierlich informiert.
Nach Abschluss aller Bau- und Sanierungsarbeiten erfolgt die Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums und die Übergabe der Immobilie. Meistens beginnen die Vermietungsaktivitäten schon vor dem Ende der Sanierung. Damit erreichen wir für alle Kapitalanleger zügig die Vollvermietung und damit die erwartete Mietrendite. Die Vermietungsaktivitäten übernehmen auf Wunsch gerne unsere Vermietungsexpertinnen für Sie. Damit können Sie sicher sein, mit einem starken Team einen zu Ihrer Traumwohnung passenden Mieter zu finden, der Ihren Vorgaben entspricht. Außerdem stehen wir Ihnen mit einer verbundenen WEG- und Sondereigentumsverwaltung zur Seite, die sämtlichen Verwaltungsaufwand für Sie abwickelt. Mit diesem Full-Service-Paket wird die eigene Denkmal-Immobilie für Sie so einfach wie ein Sparbuch.
Nach Abschluss aller Bauarbeiten, innerhalb der Vermietungsphase, erhalten alle Erwerber den Bescheid der Finanzbehörde über die Anerkennung der anrechenbaren Sanierungsaufwendungen. Diese bilden die Grundlage zur Ermittlung der steuerlichen Abschreibung. Je nach Projekt beträgt die Höhe der Abschreibung circa 60 – 65 % des Immobilienkaufpreises. Trotz sorgfältiger Kalkulation und viel Erfahrung in diesem Segment kann es in seltenen Fällen auch zu geringeren als den kalkulierten Abschreibungshöhen kommen. Häufig können wir aber zur Freude der Eigentümer höhere Abschreibungen und höhere Mieteinkünfte als prognostiziert erzielen.